LEAG beendet die Gießwasserbegünstigung
Die Gemeinde wurde darüber informiert, dass die LEAG die Gießwasserbegünstigung zum 31.12.2023 beendet. Die LEAG begründet es mit den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es handelte sich dabei um eine freiwillige Leistung, welche so nicht mehr erbracht werden kann.
Es ist uns jedoch gelungen, mit der LEAG eine Vereinbarung für die Jahre 20224 bis 2028 zu treffen. Danach ist die LEAG bereit, für diesen Zeitraum jährlich pauschal 50 Euro je Zähler, also einmalig 250 Euro zu erstatten. Dazu ist es notwendig, je bisher Gießwasserbegünstigtem einen Antrag zur Auszahlung der pauschalen Erstattung bei der LEAG bis zum 30.09.2024 zu stellen.
Die Gartenzähler gehen zum 01.01.2024 in des Eigentum des Grundstückbesitzers über und werden nicht mehr gewartet oder getauscht.
Das Informationsblatt der LEAG und das Antragsformular zu download finden Sie im Anhang.